Unternehmensschließung in Dänemark

Unternehmensschließung in Dänemark

Die Schließung eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess mit vielen Schritten. Wir helfen Ihnen dabei, den Prozess so zu gestalten, dass alle Formalitäten gemäß den dänischen Vorschriften korrekt erledigt werden. Es ist wichtig, das Verfahren in der richtigen Reihenfolge durchzuführen. Dadurch bleibt der Zugang zu Online-Systemen erhalten, und Sie vermeiden spätere Steuer-, Abgaben- oder Gebührenschulden.

Beachten Sie, dass der Unternehmer, wenn er sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet, das Unternehmen wieder zu eröffnen, dieselbe CVR-Nummer wie zuvor erhalten wird. Die Schließung Ihres Unternehmens ist nicht so einfach wie das Klicken eines Knopfs. Sie müssen bestimmte Verpflichtungen erfüllen, die von den Behörden festgelegt wurden. Der eigentliche Prozess umfasst die Schließung Ihres Unternehmens über Virk.dk, wo Sie ein Formular ausfüllen müssen.

Beim Schließen Ihres Unternehmens sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Stellen Sie sicher, dass Sie Zugang zum digitalen Postfach Ihres Unternehmens haben.
  2. Überprüfen Sie das Steuerkonto Ihres Unternehmens.
  3. Schließen Sie Ihr Unternehmen offiziell auf virk.dk.
  4. Reichen Sie die A-Steuererklärung sowie die letzten Verpflichtungen wie Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Lohnsteuer ein.
  5. Aktualisieren Sie Ihre vorläufige Einkommensbewertung.
  6. Begleichen Sie Ihre Steuerschulden und reichen Sie Ihre Steuererklärung ein.

Wie können wir bei der Unternehmensschließung in Dänemark helfen?

Im Falle eines Unternehmens oder Einzelunternehmens kümmern wir uns um alle wichtigen Schritte, insbesondere:

1. Zugang zum digitalen Postfach nach der Unternehmensschließung aufrechterhalten.
Wenn ein Unternehmen geschlossen wird, wird das NemID deaktiviert, wodurch der Zugang zum digitalen Postfach verloren geht. Nachrichten können jedoch auch nach der Unternehmensschließung weiterhin an das digitale Postfach des Unternehmens gesendet werden. Daher sollten Sie vor der Schließung den Zugang so konfigurieren, dass Sie das digitale Postfach auch nach der Schließung weiterhin nutzen können.

2. Überprüfung des Steuerkontos des Unternehmens.
Bevor Sie das Unternehmen schließen, müssen Sie das Skattekonto aufrufen, um den Status der Meldungen und Zahlungen zu überprüfen. Hier können Sie sicherstellen, dass alles korrekt gemeldet wurde, um zu vermeiden, dass zu viel Steuern wie Mehrwertsteuer oder A-Skat bei der Schließung des Unternehmens gezahlt werden müssen.

3. Ausfüllen des Schließungsformulars.
Im nächsten Schritt schließen Sie das Unternehmen offiziell und erhalten eine Schließungsbescheinigung, die in der Zukunft beispielsweise für eine Bank oder die Arbeitslosenversicherung benötigt werden könnte.

4. Steuern zahlen.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Berichte rechtzeitig für alle Zeiträume bis zum Datum der Schließung einreichen. Eine Verspätung kann bis zu 800 DKK kosten. Sie müssen den abschließenden Bericht einreichen, auch wenn der Betrag für den Zeitraum 0 DKK beträgt. Bevor Sie das Unternehmen schließen, müssen Sie alle offenen Steuern, wie Mehrwertsteuer, Lohnsteuern, Verbrauchsteuern oder möglicherweise andere Abgaben und Beiträge an den dänischen Staat begleichen.

5. Anpassung der Vorauszahlungserklärung.
Wenn Sie Ihr Unternehmen schließen, sollten Sie den Gewinn in Ihrer Steuererklärung anpassen, um laufend die korrekte Steuer zu zahlen.

6. Einreichung des Oplysningskema und Vorbereitung der Steuererklärung.
Berechnen Sie den Gewinn und Verlust des Unternehmens und bereiten Sie eine Steuererklärung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Tag der Unternehmensschließung vor. Vermögenswerte, die aus dem Unternehmen entfernt oder an andere verkauft wurden, sollten im Gewinn oder Verlust enthalten sein. Dies kann Computer, Bestände, Möbel, Autos oder Maschinen umfassen. Beachten Sie, dass das Ergebnis des Oplysningskema erst im Jahr nach der Schließung des Unternehmens erklärt werden kann. Die Frist dafür ist der 1. Juli. Eine Strafe von 200 DKK wird für jeden Tag der Verspätung verhängt (bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 DKK), wenn die Frist nicht eingehalten wird.

Closing a company in Denmark - Wie können wir bei der Unternehmensschließung in Dänemark helfen

Wie schließt man ein Unternehmen in Dänemark?

Die Schließung eines Unternehmens ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältige Planung und Ausführung erfordert. Unabhängig vom Grund für die Entscheidung, das Unternehmen zu schließen, umfasst der Prozess eine Reihe von Formalitäten und rechtlichen Schritten, die befolgt werden müssen, um sicherzustellen, dass alles in Übereinstimmung mit dem dänischen Recht erfolgt. Um Ihr Unternehmen in Dänemark zu schließen, müssen Sie mehrere administrative und rechtliche Schritte durchlaufen. So funktioniert das Verfahren:

1. Überprüfung der Verbindlichkeiten
Stellen Sie sicher, dass das Unternehmen keine offenen Verpflichtungen gegenüber Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Behörden (z. B. Steuerbehörden) hat.

2. Entscheidung zur Schließung
Die Entscheidung zur Schließung des Unternehmens sollte formal von den Partnern (im Fall eines Unternehmens) oder dem Eigentümer (im Fall eines Einzelunternehmens) genehmigt werden.

3. Informieren Sie die Behörden
Als Nächstes müssen Sie SKAT (die dänischen Steuerbehörden) über die Schließung Ihres Unternehmens informieren. Diese Mitteilung kann nur zwischen November und September erfolgen, da dies die Monate sind, in denen Sie Ihre vorläufige Einkommensschätzung anpassen können. Nachdem Sie SKAT über die Schließung Ihres Unternehmens informiert haben, können Sie mit der Erstellung Ihrer Steuerunterlagen, der Mehrwertsteuerabrechnungen sowie einer Erklärung der Kapitalgewinne und -verluste beginnen. Melden Sie die Entscheidung zur Schließung des Unternehmens bei den relevanten Behörden:

  • Steuerbehörde (SKAT),
  • Registrierung beim Zentralen Handelsregister (CVR).

4. Benachrichtigung an die Erhvervsstyrelsen
Unternehmen müssen die Liquidation bei der dänischen Unternehmensbehörde (Erhvervsstyrelsen) melden. Dies kann online über die Website der Erhvervsstyrelsen erfolgen.

5. Liquidationsverfahren
Für Unternehmen umfasst der Liquidationsprozess:

  • Erstellung einer Liquidationsbilanz,
  • Durchführung einer Liquidationsprüfung (falls erforderlich),
  • Verteilung der verbleibenden Vermögenswerte nach Begleichung der Verbindlichkeiten.

6 .Mitteilung über die Beendigung der Tätigkeit
Nach Abschluss des Liquidationsprozesses muss die Beendigung der Geschäftstätigkeit der Erhvervsstyrelsen gemeldet werden.

7. Archivierung von Dokumenten
Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Unternehmen müssen für eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden (normalerweise 5 Jahre) gemäß den dänischen Vorschriften.

Zusätzliche Schritte:

  • Melden Sie die Schließung der Firmenbankkonten.
  • Informieren Sie Lieferanten, Kunden und Geschäftspartner über die Schließung des Unternehmens.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Steuern korrekt abgeführt und bezahlt wurden.

Wie schließt man eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark?

Wenn Sie Ihr Unternehmen mit anderen gemeinsam besitzen, wie zum Beispiel in einer IVS, ApS oder A/S, könnte die einfachste Methode zur Schließung des Unternehmens die Erstellung einer Auflösungs-erklärung sein. In dieser Erklärung bestätigen alle Eigentümer, dass alle Schulden beglichen wurden, und erklären ihre Absicht, das Unternehmen zu schließen. Obwohl dies der einfachste Weg ist, ein Unternehmen zu schließen, hat es den Nachteil, dass Sie alle praktischen Aspekte selbst erledigen müssen und als Eigentümer für alle Gläubiger haften, die nach der Schließung auftreten könnten.

Um ein ApS zu schließen oder aufzulösen, müssen Sie zunächst eine Strategie festlegen, die weitgehend vom finanziellen Zustand des Unternehmens abhängt. Es kann auch Fälle geben, in denen das Gericht die Schließung einleitet, in diesem Fall liegt die Entscheidung nicht mehr in Ihren Händen.

Es gibt viele Gründe, warum ein Unternehmen geschlossen werden kann. Diese können jedoch allgemein in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Manchmal wird die Entscheidung zur Schließung des Unternehmens vom Eigentümer selbst getroffen, in anderen Fällen wird sie ohne seine Beteiligung getroffen.

Die freiwillige Liquidation des Unternehmens ist möglich, vorausgesetzt, das Unternehmen ist zahlungsfähig. Das bedeutet, dass die Vermögenswerte des Unternehmens seine Verbindlichkeiten übersteigen. Das Unternehmen sollte seine Entscheidung zur Liquidation öffentlich bekannt geben und den Gläubigern mindestens 3 Monate Zeit geben, Ansprüche einzureichen. Sobald das Unternehmen liquidiert ist, sind die Gesellschafter vor zukünftigen Ansprüchen geschützt. Ein Liquidator, oft ein Anwalt, überwacht den Liquidationsprozess. Die Kosten für einen Anwalt als Liquidator liegen in der Regel zwischen 10.000 DKK und 20.000 DKK zuzüglich Mehrwertsteuer.

Die Situation, in der die Entscheidung zur Schließung eines Unternehmens ohne die Beteiligung des Eigentümers getroffen wird, tritt normalerweise aufgrund eines Gerichtsbeschlusses ein. Die Gründe hierfür können sein:

  • Versäumnis, den Jahresbericht rechtzeitig einzureichen,
  • Rücktritt des Geschäftsführers,
  • Fehlen einer obligatorischen Prüfung aufgrund des Rücktritts des Prüfers und der Nichternennung eines neuen Prüfers.

Wenn das Unternehmen durch Gerichtsbeschluss aufgelöst werden soll, bestellt das Gericht einen Liquidator, dessen Aufgabe es ist, die finanzielle Lage des Unternehmens zu bewerten. Wird das Unternehmen für zahlungsunfähig befunden, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Wird jedoch die Liquidität des Unternehmens erhalten, wird es einfach geschlossen.

Die Entscheidung zur Umstrukturierung ist eine Möglichkeit, Insolvenzverfahren zu vermeiden. In diesem Fall ernennt das Gericht eine Person, die für die Überwachung des Prozesses verantwortlich ist. Wenn ein Unternehmen seine Aktivitäten und Finanzen umstrukturieren kann, um eine Insolvenz zu vermeiden, kann es beim Gericht die Genehmigung zur Umstrukturierung beantragen. In solchen Fällen wird das Gericht einen Umstrukturierer bestellen, der den Prozess überwacht.

Vor der Beantragung eines Insolvenzverfahrens muss ein Unternehmen rechtliche Schritte einleiten. Ein Insolvenzantrag kann entweder vom Unternehmen selbst oder von einem Gläubiger gestellt werden. Der Hauptgrund für die Insolvenzanmeldung ist die fehlende Liquidität des Unternehmens. Wenn ein Unternehmen insolvent ist, wird es immer durch ein Insolvenzverfahren geschlossen. Es ist entscheidend, sicherzustellen, dass die Buchführung vor der Insolvenz korrekt abgeschlossen ist, um eine Haftung des Geschäftsführers oder Quarantäne zu vermeiden.

Im Allgemeinen ist der Prozess der Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zeitaufwendig, ebenso wie die freiwillige Liquidation. Im Falle der Schließung des Unternehmens auf Grundlage einer Erklärung der Gesellschafter ist jedoch keine 3-monatige Wartefrist für Gläubiger erforderlich, um Ansprüche geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig, daran zu denken, dass die Nichterfüllung von Verpflichtungen zu einer Schuld führen wird, die von den Gesellschaftern beglichen werden muss. Deshalb ist es so wichtig, alle Formalitäten zu erledigen und alle Steuern und Verpflichtungen des Unternehmens zu begleichen.

Wie man eine ApS-Gesellschaft mit einer Gesellschaftererklärung schließt:

  1. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Rechnungen und Bankauszüge bis zum Schließungsdatum haben.
  2. Schließen Sie die Buchhaltung bis zum Schließungsdatum ab.
  3. Reichen Sie die Mehrwertsteuererklärungen für alle offenen Perioden bei SKAT Erhverv ein.
  4. Überprüfen Sie, ob die Mitarbeitersteuern bei SKAT Erhverv gemeldet wurden. Wenn Sie geschätzte Beträge auf dem „Skattekonto“ sehen, lösen Sie diese Probleme und stellen Sie sicher, dass alle Beträge auf dem „Skattekonto“ bezahlt werden.
  5. Melden Sie das Unternehmen für die Mehrwertsteuer und als Arbeitgeber auf VIRK ab, und decken Sie alle Pflichten und Verpflichtungen ab.
  6. Reichen Sie die Steuererklärung für das vorherige Steuerjahr bei SKAT Erhverv ein. Erstellen Sie für das laufende Jahr (das Schließungsjahr) eine spezielle manuelle Steuererklärung im PDF-Format, die als „ophørende selvangivelse“ bekannt ist. Stellen Sie sicher, dass alle geschätzten zukünftigen Unternehmenssteuerschulden auf Null gesetzt werden (geschätzte Einkommenssteuer-Vorauszahlungen erfolgen jedes Jahr am 20.3. und 20.11. und können auf SKAT Erhverv angepasst werden). Passen Sie auch die Steuerzahlung für das laufende Jahr an, um die tatsächliche Unternehmenssteuerschuld für das Schließungsjahr widerzuspiegeln, und stellen Sie sicher, dass die verbleibende Steuer bezahlt wird.
  7. Fordern Sie die Erklärung vom Finanzamt („betalingserklæring“) an.
  8. Bereiten Sie die Gesellschaftererklärung („betalingserklæring“) vor.
  9. Schließen Sie die ApS-Gesellschaft auf VIRK, sobald Sie sowohl die Erklärung vom Finanzamt als auch die Gesellschaftererklärung haben.

Closing a company in Denmark -Wie schließt man eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) in Dänemark

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