



Ein erfahrener IT-Freelancer aus Polen erhielt ein attraktives Angebot eines dänischen Unternehmens aus der Softwarebranche. Der Auftrag umfasste zunächst sechs Monate, mit Option auf Verlängerung und Remote-Arbeit aus Polen. Auf den ersten Blick schien alles unkompliziert, doch bereits nach wenigen Wochen tauchten Fragen zur dänischen Einkommensteuer und zu möglichen Pflichtbeiträgen auf. Der Auftraggeber verlangte eine dänische Steuerregistrierung, während der Freelancer davon ausging, ausschließlich in Polen steuerpflichtig zu bleiben. In dieser Situation wurde die spezialisierte Beratung zur Einkommensteuer und zu Pflichtbeiträgen in Dänemark durch Team Radner entscheidend.
Zu Beginn führte Team Radner ein ausführliches Erstgespräch mit dem IT-Freelancer, um die tatsächliche Arbeitssituation zu verstehen. Wichtig war die Klärung, wie viele Tage physisch in Dänemark gearbeitet wird und welche Tätigkeiten von Polen aus erbracht werden. Der Auftraggeber plante regelmäßige Workshops in Kopenhagen, während die tägliche Entwicklungsarbeit überwiegend remote stattfinden sollte. Diese Mischung aus Präsenz- und Remote-Arbeit machte die steuerliche Einordnung komplex. Deshalb wurde eine detaillierte Zeiterfassung für alle Arbeitstage eingeführt, um eine belastbare Grundlage für die weitere Analyse zu schaffen.
Im nächsten Schritt prüfte Team Radner die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem IT-Freelancer und dem dänischen Unternehmen. Der bestehende Vertrag war als Dienstleistungsvertrag formuliert, enthielt jedoch Elemente, die aus Sicht der dänischen Behörden als arbeitsähnliches Verhältnis interpretiert werden konnten. Dazu gehörten feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit und die Nutzung der Infrastruktur des Auftraggebers. Diese Aspekte waren relevant, weil sie Einfluss auf die Frage hatten, ob eine Registrierung als selbstständiger Dienstleister oder als quasi angestellte Person erforderlich ist. Eine falsche Einstufung hätte erhebliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Team Radner analysierte daraufhin das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Dänemark. Im Fokus stand die Zuordnung des Besteuerungsrechts für die Einkünfte aus der IT-Tätigkeit. Entscheidend war, ob der IT-Freelancer in Dänemark eine feste Einrichtung begründet oder ob seine Tätigkeit ausschließlich von Polen aus erfolgt. Da regelmäßige Aufenthalte in Dänemark geplant waren, musste genau abgegrenzt werden, welche Einkünfte welchem Staat zugeordnet werden. Auf Basis dieser Analyse entwickelte Team Radner ein Modell, das die Einkünfte nach Arbeitstagen in den jeweiligen Ländern aufteilt und so eine klare steuerliche Zuordnung ermöglicht.
Parallel dazu wurde geprüft, ob in Dänemark Pflichtbeiträge zu Sozialversicherungen oder arbeitsmarktbezogenen Fonds anfallen. Da der IT-Freelancer in Polen bereits sozialversichert war, kam die Ausstellung einer A1-Bescheinigung in Betracht. Team Radner unterstützte bei der Beantragung dieser Bescheinigung und erklärte, welche Wirkung sie gegenüber den dänischen Behörden entfaltet. Dennoch mussten bestimmte dänische Pflichtabgaben berücksichtigt werden, insbesondere wenn die Tätigkeit als arbeitnehmerähnlich eingestuft würde. Diese Konstellationen wurden in verschiedenen Szenarien durchgespielt, um die finanziellen Auswirkungen transparent zu machen.
Ein zentraler Punkt der Beratung zur Einkommensteuer und zu Pflichtbeiträgen in Dänemark war die Entscheidung, ob eine Registrierung als dänischer Steuerpflichtiger notwendig ist. Team Radner stellte fest, dass die Anzahl der geplanten Aufenthaltstage in Dänemark eine Registrierung nahelegte, um spätere Konflikte mit den Behörden zu vermeiden. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, dass die polnische Steueransässigkeit erhalten bleibt. Dazu wurden Wohnsitz, familiäre Bindungen und wirtschaftliche Interessen des IT-Freelancers dokumentiert. Diese Dokumentation ist wichtig, um gegenüber beiden Staaten die richtige steuerliche Zuordnung zu belegen.
Um die Situation langfristig zu stabilisieren, schlug Team Radner eine Anpassung des Vertrags mit dem dänischen Auftraggeber vor. Der Vertrag wurde so umgestaltet, dass die Selbstständigkeit des IT-Freelancers klarer hervorgehoben wird. Dazu gehörten flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit, auch für andere Kunden tätig zu sein, und eine präzisere Beschreibung der projektbezogenen Leistungen. Gleichzeitig wurden Regelungen aufgenommen, die die Aufteilung der Arbeitstage zwischen Polen und Dänemark widerspiegeln. Der Auftraggeber akzeptierte diese Änderungen, weil sie auch für ihn Rechtssicherheit brachten.
Nach der Vertragsanpassung erarbeitete Team Radner ein konkretes Steuerkonzept für den IT-Freelancer. Dieses Konzept definierte, wie die Einkünfte in der polnischen und in der dänischen Steuererklärung zu erfassen sind. Es wurde festgelegt, welche Nachweise für Reisen, Aufenthalte und Projektphasen aufzubewahren sind. Zudem erhielt der Freelancer eine Übersicht über die relevanten dänischen Steuerformulare und Fristen. Durch diese Struktur konnte er seine steuerlichen Pflichten in beiden Ländern erfüllen, ohne den Überblick zu verlieren. Die Unsicherheit wich einer klaren, planbaren Vorgehensweise.
Ein weiterer Baustein der Beratung war die Optimierung der Nettoergebnisse. Team Radner zeigte auf, welche Betriebsausgaben in Dänemark und welche in Polen steuerlich geltend gemacht werden können. Reisekosten, Unterkunft, Arbeitsmittel und Kommunikationskosten wurden systematisch erfasst und den jeweiligen Tätigkeitsorten zugeordnet. Dadurch ließ sich die Steuerlast in beiden Ländern reduzieren, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu verletzen. Besonders hilfreich war eine von Team Radner entwickelte Vorlage für die monatliche Kostenübersicht, die der Freelancer fortan konsequent nutzte.
Im Rahmen der Beratung zur Einkommensteuer und zu Pflichtbeiträgen in Dänemark wurde auch die Möglichkeit geprüft, ob der IT-Freelancer in Dänemark eine kleine Betriebsstätte anmelden sollte. Nach sorgfältiger Abwägung entschied man sich dagegen, weil die meisten Tätigkeiten weiterhin von Polen aus erbracht wurden und die Präsenz in Dänemark projektbezogen und zeitlich begrenzt blieb. Stattdessen wurde eine klare Dokumentation der Remote-Arbeit etabliert, um gegenüber den dänischen Behörden nachweisen zu können, dass kein dauerhafter Standort vorliegt. Diese Entscheidung reduzierte die administrativen Pflichten erheblich.
Ein wichtiger Aspekt war zudem die Kommunikation mit dem dänischen Auftraggeber. Team Radner bereitete ein kurzes Informationspapier vor, das die steuerliche Situation des IT-Freelancers aus Sicht des Doppelbesteuerungsabkommens erläutert. Dieses Papier half dem Auftraggeber zu verstehen, warum bestimmte Steuerabzüge nicht notwendig oder sogar kontraproduktiv wären. Gleichzeitig wurde geklärt, welche Angaben der Auftraggeber in seinen Meldungen an die dänischen Behörden machen muss. Dadurch wurden Missverständnisse vermieden und die Zusammenarbeit auf eine transparente Grundlage gestellt.
Nach einigen Monaten zeigte sich, dass das entwickelte Modell in der Praxis gut funktionierte. Die Aufteilung der Einkünfte nach Arbeitstagen wurde konsequent umgesetzt, und die Belege für Reisen und Aufenthalte waren vollständig. Team Radner unterstützte bei der ersten dänischen Steuererklärung und stellte sicher, dass alle relevanten Einkünfte korrekt erfasst wurden. Parallel dazu wurde die polnische Steuererklärung so gestaltet, dass die in Dänemark gezahlte Steuer gemäß Abkommen angerechnet wird. Das Ergebnis war eine stimmige Gesamtsteuerlast, die sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich sinnvoll war.
Besonders positiv war, dass der IT-Freelancer durch die Beratung zur Einkommensteuer und zu Pflichtbeiträgen in Dänemark eine neue Sicherheit im Umgang mit internationalen Projekten gewann. Er verstand nun, welche Faktoren über die Steuerpflicht entscheiden und wie er seine Verträge gestalten sollte. Diese Erkenntnisse nutzte er, um weitere Kunden in Skandinavien zu gewinnen, ohne in steuerliche Fallen zu geraten. Die Kombination aus Doppelbesteuerungsabkommen-Analyse und praktischer Umsetzung erwies sich als entscheidender Erfolgsfaktor.
Im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit entwickelte Team Radner mit dem IT-Freelancer ein langfristiges Steuer- und Beitragskonzept. Dieses Konzept berücksichtigte die Möglichkeit, dass der Anteil der Arbeitstage in Dänemark künftig steigen könnte. Es wurden Schwellenwerte definiert, bei deren Überschreiten eine erneute Prüfung der Steueransässigkeit und der Pflichtbeiträge nötig wäre. So entstand ein dynamisches System, das sich an veränderte Projektstrukturen anpassen lässt. Der Freelancer erhielt damit ein Instrument, um seine internationale Tätigkeit strategisch zu planen.
Die abschließende Bewertung zeigte, dass die anfängliche Unsicherheit durch eine klare Struktur ersetzt wurde. Der IT-Freelancer konnte seine Zusammenarbeit mit dem dänischen Unternehmen fortsetzen, ohne unerwartete Steuerforderungen befürchten zu müssen. Gleichzeitig blieb seine polnische Steueransässigkeit erhalten, was für seine private Lebensplanung wichtig war. Die dänischen Behörden akzeptierten die eingereichten Erklärungen, weil sie konsistent und gut dokumentiert waren. Team Radner hatte mit der Beratung zur Einkommensteuer und zu Pflichtbeiträgen in Dänemark dafür gesorgt, dass aus einem potenziellen Risiko ein planbares Geschäftsmodell wurde.
Aus Sicht des IT-Freelancers war der größte Mehrwert, dass er sich wieder auf seine Kernkompetenz konzentrieren konnte. Anstatt Zeit mit der Recherche widersprüchlicher Informationen zu verbringen, nutzte er die von Team Radner erarbeiteten Leitlinien. Diese Leitlinien umfassten nicht nur steuerliche Aspekte, sondern auch Empfehlungen zur Vertragsgestaltung und zur Dokumentation von Projektphasen. Dadurch gewann er nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine professionelle Außenwirkung gegenüber internationalen Auftraggebern. Die Beratung zur Einkommensteuer und zu Pflichtbeiträgen in Dänemark wurde so zu einem wichtigen Baustein seiner beruflichen Weiterentwicklung.
Langfristig eröffnete die strukturierte Herangehensweise neue Perspektiven. Der IT-Freelancer konnte seine Dienstleistungen gezielt für Kunden in Ländern anbieten, mit denen ähnliche Abkommen bestehen. Die von Team Radner entwickelte Methodik zur Aufteilung von Einkünften und zur Dokumentation von Arbeitstagen ließ sich auf andere Märkte übertragen. Damit entstand ein skalierbares Modell für internationale Zusammenarbeit, das auf klaren Steuerregeln und verlässlichen Prozessen basiert. Die Erfahrung mit Dänemark wurde zum Referenzfall für weitere grenzüberschreitende Projekte.
Ein mittelständischer Montagebetrieb aus der polnischen Metallbranche erhielt innerhalb weniger Monate mehrere Aufträge auf dänischen Baustellen. Die Geschäftsfüh...
Mehr +Ein auf häusliche Betreuung spezialisiertes Pflegeunternehmen aus Polen baute schrittweise seine Aktivitäten in Dänemark aus. Zunächst wurden nur einzelne Pflegek...
Mehr +Ein wachsender Lebensmittelhersteller aus Polen entschied sich, den dänischen Markt nicht länger nur über Importeure zu bedienen, sondern eine eigene Vertriebsnie...
Mehr +