Registrierung eines Einzelunternehmens in Dänemark

Registrierung eines Einzelunternehmens in Dänemark

In Dänemark ist die beliebteste und einfachste Rechtsform für die Unternehmensführung das Einzelunternehmen – Enkeltmandsvirksomhed. Dies ist ideal für junge Start-up-Unternehmer, die nicht über viele finanzielle Mittel verfügen und die zukünftigen Umsätze des Unternehmens nicht vorhersagen können. Wenn Sie nicht wissen, wie man ein Einzelunternehmen registriert, sind wir hier, um Ihnen zu helfen.

Wie registriert man ein Einzelunternehmen in Dänemark?

Um ein Einzelunternehmen in Dänemark zu gründen, müssen Sie es bei der Erhvervsstyrelsen registrieren, vorzugsweise über die Website erhvervsstyrelsen.dk. Bei der Registrierung wird der Name des Unternehmens angegeben – in der Regel ist es der Name des Eigentümers. Um als Einzelunternehmer in Dänemark tätig zu sein, müssen Sie ansässig sein und sowohl eine „CPR-Nummer“ (dänische Sozialversicherungsnummer) als auch eine digitale Signatur (genannt „MitID“) haben.

Um Ihr Einzelunternehmen zu gründen, benötigen Sie eine Geschäftsadresse. Viele Unternehmer verwenden zunächst ihre private Adresse, da sie oft ihr Unternehmen von zu Hause aus ohne ein externes Büro gründen. In der Regel genehmigt die zuständige Behörde die Verwendung einer privaten Adresse für diesen Zweck.

Sie müssen auch ein Startdatum für Ihre Geschäftstätigkeiten angeben. Die Wahl eines strategischen Startdatums kann Ihnen Geld für die Buchhaltung und Jahresberichte sparen. Wenn Sie beispielsweise den 31. Dezember als Startdatum wählen, müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung für das vierte Quartal, eine Steuererklärung und einen Jahresbericht für das gesamte Jahr einreichen, auch wenn Sie nur einen Tag tätig waren. Daher wäre in diesem Beispiel der 1. Januar ein strategischeres und kosteneffizienteres Startdatum.

Darüber hinaus müssen Sie den Tätigkeitscode (auf Dänisch „branchekode“ genannt) für Ihr Einzelunternehmen festlegen. Dieser Code gibt die Art der Tätigkeiten an, die Ihr Unternehmen durchführen wird.

Sobald Sie alle erforderlichen Informationen gesammelt haben, müssen Sie sich auf der VIRK-Website zur Registrierung Ihres Unternehmens anmelden. Zum Einloggen benötigen Sie Ihre dänische digitale Signatur, die als „MitID“ bekannt ist. Wenn Sie kürzlich nach Dänemark gezogen sind und noch kein MitID haben, müssen Sie es vor der Registrierung Ihres Unternehmens auf VIRK erhalten.

Benötigte Dokumente zur Registrierung eines Unternehmens in Dänemark

Um ein Einzelunternehmen in Dänemark zu registrieren, benötigen Sie die folgenden Dokumente:

Die Registrierung eines Einzelunternehmens in Dänemark (Enkeltmandsvirksomhed) ist ein relativ einfacher Prozess. Hier sind die Schritte, die Sie zur Registrierung eines solchen Unternehmens unternehmen müssen:

1. Bereiten Sie die erforderlichen Informationen vor

Before starting the registration, make sure you have the following information prepared:

Stellen Sie vor Beginn der Registrierung sicher, dass Sie die folgenden Informationen vorbereitet haben:

Wählen Sie einen einzigartigen Unternehmensnamen, der mit keinen bestehenden Unternehmensnamen übereinstimmt. In Situationen, in denen ein dänischer eingetragener Sitz nicht erforderlich ist – wie bei der Führung eines Online-Geschäfts – können Sie einen virtuellen Bürodienst in Anspruch nehmen, um eine dänische Adresse für Ihr Unternehmen zu sichern.

2. Die Registrierung eines Einzelunternehmens erfolgt online über Virk.dk. Ein Registrierungsformular muss ausgefüllt werden. Nach Genehmigung wird das Formular an die zuständigen Stellen gesendet.

3. Erhalten Sie die CVR-Nummer
Nach Einreichung des Registrierungsformulars erhalten Sie eine CVR-Nummer (Zentraler Unternehmensregister), die die eindeutige Identifikationsnummer Ihres Unternehmens ist. Sie benötigen die CVR-Nummer für alle geschäftsbezogenen Formalitäten.

4. Registrierung für die Mehrwertsteuer (sofern zutreffend).

Wenn Sie erwarten, dass der jährliche Umsatz Ihres Unternehmens 50.000 DKK übersteigt, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Dies kann ebenfalls über Virk.dk erfolgen:

5. Eröffnen Sie ein Bankkonto
Eröffnen Sie ein separates Bankkonto für Ihr Unternehmen. Dies erleichtert die Verwaltung Ihrer Finanzen und Steuererklärungen.

6.Buchhaltung
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Buchhaltung gemäß den dänischen Vorschriften führen. Sie können dies selbst tun oder die Dienste eines Buchhaltungsunternehmens in Anspruch nehmen.

7. Steuererklärung
Stellen Sie sicher, dass Sie regelmäßig Steuern melden und Steuererklärungen gemäß den Anforderungen der dänischen Steuerbehörde (SKAT) einreichen.

Zusätzliche Überlegungen:

Vorteile der Führung eines Einzelunternehmens in Dänemark

Die Gründung eines Einzelunternehmens in Dänemark hat viele Vorteile, besonders wenn man global expandieren möchte. Dänemark ist bekannt für seine stabile und widerstandsfähige Wirtschaft, die zu den besten in Europa zählt. Außerdem florieren Technologie und Innovation hier, was die Geschäftswelt sehr dynamisch macht. Die rechtlichen Verfahren sind unkompliziert, und mit niedrigen Arbeitgeberkosten sowie attraktiven Körperschaftsteuersätzen wird es dir leicht gemacht, dein Unternehmen in Dänemark aufzubauen.

Die Gründung eines Einzelunternehmens in Dänemark ist ein relativ einfacher Prozess, der für jeden Unternehmer zugänglich ist. Die Gründung eines Einzelunternehmens in Dänemark kann Vorteile für die globale Geschäftserweiterung bieten. Das Königreich Dänemark verfügt über eine der stabilsten und widerstandsfähigsten Volkswirtschaften in Europa. Darüber hinaus gedeihen Technologie und Innovation in diesem Umfeld. Die Einfachheit der rechtlichen Verfahren, niedrige Arbeitgeberkosten und erschwingliche Körperschaftsteuersätze machen die Gründung eines Unternehmens oder Einzelunternehmens in Dänemark unkompliziert und stressfrei.

Die Gründung eines Einzelunternehmens in Dänemark ist ein relativ einfacher Prozess, der für jeden Unternehmer zugänglich ist. Die Gründung eines Einzelunternehmens in Dänemark kann Vorteile für die globale Geschäftserweiterung bieten. Das Königreich Dänemark verfügt über eine der stabilsten und widerstandsfähigsten Volkswirtschaften in Europa. Darüber hinaus gedeihen Technologie und Innovation in diesem Umfeld. Die Einfachheit der rechtlichen Verfahren, niedrige Arbeitgeberkosten und erschwingliche Körperschaftsteuersätze machen die Gründung eines Unternehmens oder Einzelunternehmens in Dänemark unkompliziert und stressfrei.

Die Gründung eines Einzelunternehmens in Dänemark ist ein relativ einfacher Prozess, der für jeden Unternehmer zugänglich ist. Mit wenigen finanziellen und administrativen Anforderungen ist die Enkeltmandsvirksomhed eine attraktive Option für junge Unternehmer. Die Vorteile eines Einzelunternehmens umfassen hauptsächlich:

Es gibt auch Vorteile für den Inhaber eines Einzelunternehmens in Dänemark:

Anforderungen bei der Registrierung eines Einzelunternehmens in Dänemark

Unternehmer, die nach Dänemark ziehen, haben das Recht, ihr eigenes Unternehmen bei der Erhvervsstyrelsen (der Behörde für Geschäft und Unternehmen, die Teil des Ministeriums für Wirtschaft ist) zu registrieren. Es ist jedoch ratsam, die Anforderungen, Fristen und notwendigen Dokumente für die verschiedenen Rechtsformen dänischer Unternehmen sorgfältig zu prüfen und alle Vor- und Nachteile zu analysieren, um eine informierte Entscheidung zu treffen, die mit Ihren Erwartungen und Möglichkeiten übereinstimmt.

Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, bei der der Eigentümer voll für die Schulden des Unternehmens verantwortlich ist. Das bedeutet, dass alle finanziellen Verpflichtungen, sowohl geschäftlicher als auch steuerlicher Art, direkt beim Eigentümer liegen. Im Falle von finanziellen Problemen des Unternehmens muss der Eigentümer die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinen privaten Vermögenswerten, wie seinem Haus oder Auto, decken.

In einem Einzelunternehmen werden alle Entscheidungen über die Führung des Unternehmens ausschließlich vom Gründer getroffen. Er oder sie kann jedoch anderen Personen eine Vollmacht erteilen, um im Namen des Unternehmens zu handeln. Die Führung eines Unternehmens ist viel einfacher, da kein Stammkapital aufgebracht werden muss. Darüber hinaus unterstützt die dänische Verwaltung Selbständige bei der Erledigung der Formalitäten zur Unternehmensregistrierung.

Wer kann in Dänemark Einzelunternehmer werden?

Jeder, unabhängig von der Nationalität, kann in Dänemark ein Einzelunternehmen gründen. Diese Unternehmensstruktur wird häufig von Freiberuflern und Unternehmern gewählt. Deutsche Staatsbürger müssen eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sichern, um ein Einzelunternehmen in Dänemark zu registrieren. Darüber hinaus müssen sie eine NemID, eine digitale Unterschrift, erwerben, bevor sie die Unternehmensregistrierung abschließen.

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