INTRASTAT-MELDUNG IN DÄNEMARK

Intrastat-Meldung in Dänemark

Intrastat liefert Informationen über Dänemarks Handel mit Waren (sowohl Importe als auch Exporte) mit anderen EU-Ländern und zeigt den Fortschritt des Binnenmarkts der EU auf. Diese Daten sind entscheidend für die Erstellung der Zahlungsbilanz und der nationalen Kontenstatistiken und werden auch von Ministerien genutzt, um Handelspolitiken zu gestalten und Handelsabkommen zu initiieren. Daher gibt es strenge Qualitätsstandards für diese Daten.

Ein Unternehmen, das im internationalen Handel innerhalb der Europäischen Union tätig ist, muss möglicherweise zusätzlich zur Abgabe der regelmäßigen Mehrwertsteuererklärungen und/oder der Europäischen Verkaufsstatistik (ESL) den Intrastat-Vorgaben entsprechen. Das Unternehmen muss die Ankünfte von Waren aus anderen EU-Mitgliedstaaten und/oder die Versendungen von Waren an andere EU-Mitgliedstaaten deklarieren, wenn seine Transaktionen eine festgelegte Schwelle überschreiten. Wenn Sie mehr über die Intrastat-Meldung in Dänemark erfahren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Was ist Intrastat?

Intrastat ist seit dem 1. Januar 1993 in Betrieb und hat die Zollanmeldungen als Quelle für Handelsstatistiken innerhalb der EU ersetzt. Intrastat ist ein statistisches System für Unternehmen, die im Handel innerhalb der EU tätig sind, und dient dazu, die Bewegung von Waren zu verfolgen und Außenhandelsstatistiken zu erstellen. Diese Statistiken sind von entscheidender Bedeutung für die Handelspolitik und die sektoral Analyse. Unternehmen sind verpflichtet, Intrastat-Erklärungen einzureichen, in denen die Ankünfte und Absendungen von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten detailliert beschrieben werden.

Die Intrastat-Seite ermöglicht es, Informationen über den Handel zwischen den Ländern/Regionen der Europäischen Union (EU) zu erstellen und zu melden. Die dänische Intrastat-Erklärung enthält Details zum Warenhandel für Meldezwecke. Es ist auch möglich, einen dänischen Intrastat-Bericht zusammen mit der Europäischen Verkaufsstatistik über IDEP.web einzureichen. Die Nichtbefolgung dieser Meldepflichten kann zu Strafen und anderen Konsequenzen führen.

Jeden Monat übermitteln die Mitgliedstaaten ihre Daten an Eurostat, in der Regel innerhalb von 40 Tagen. Vor diesem Schritt sammeln die nationalen Behörden die folgenden Informationen:

  • Die Identifikationsnummer des für die Meldung verantwortlichen Unternehmens.
  • Den Bezugszeitraum.
  • Die Art des Flusses (eingehend, ausgehend).
  • Die Art der Waren.
  • Den Warenwert.
  • Die Menge der Waren.
  • Den Partnermitgliedstaat.
  • Die Art der Transaktion.

Die Anforderungen an Intrastat-Daten variieren je nach Land und hängen von den in jedem EU-Mitgliedstaat festgelegten Meldeschwellen ab. Diese Schwellenwerte geben an, welcher Wert an Waren in den Intrastat-Meldungen gemeldet werden muss, und können sich im Laufe der Zeit ändern. Unternehmen müssen sich über diese Schwellenwerte auf dem Laufenden halten und genaue Daten einreichen, um den Anforderungen der Intrastat-Berichterstattung gerecht zu werden.

Warennummern sind für Intrastat-Meldungen in Dänemark von entscheidender Bedeutung, da sie Waren mit einem 8-stelligen System für die Außenhandels- und Innergemeinschaftsstatistiken der EU klassifizieren. Das System der Kombinierten Nomenklatur (KN) wird jährlich überarbeitet, um eine genaue und aktuelle Klassifikation von Waren sicherzustellen, einschließlich zusätzlicher Einheiten, wenn dies erforderlich ist.

Die Bedeutung von Intrastat im Handel der Europäischen Union

Unternehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat gegründet oder registriert sind und innergemeinschaftliche Transaktionen durchführen, sei es Wareneingänge oder -ausgänge, müssen eine Intrastat-Meldung abgeben, wenn sie die aktuellen Schwellenwerte in diesem spezifischen Land überschreiten. Dies gilt für das Volumen der Kauf- oder Verkaufsaufträge, die im Binnenmarkt der EU getätigt werden.

Intrastat ist entscheidend für die Bereitstellung von Daten an Regierungsbehörden, um Handelspolitiken zu entwickeln, die Transportinfrastruktur zu planen und Märkte zu bewerten. Durch die Erfassung von Informationen über den Warenverkehr zwischen den EU-Ländern hilft Intrastat, potenziellen Mehrwertsteuerbetrug zu erkennen, genaue Handelsstatistiken zu führen und politische Entscheidungen zu unterstützen.

Intrastat-Daten sind für Unternehmen, die im innergemeinschaftlichen Handel tätig sind, von unschätzbarem Wert und bieten Einblicke, die über die bloße Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinausgehen. Die Analyse dieser Daten hilft Unternehmen, Trends und Muster im Warenverkehr zwischen den EU-Ländern zu erkennen, herauszufinden, welche Produkte gefragt sind, und aufkommende Marktchancen zu identifizieren. Diese Informationen können strategische Entscheidungen leiten, wie etwa die Konzentration der Verkaufsbemühungen auf nachgefragte Regionen oder die Einrichtung neuer Vertriebszentren.

Darüber hinaus unterstützt die Datenanalyse die strategische Entscheidungsfindung, indem sie einen klaren Blick auf die Marktbedingungen und potenzielle Wachstumsbereiche bietet. Sie kann Unternehmen auch dabei helfen, die Auswirkungen von regulatorischen Änderungen auf den Handel zu überwachen, sodass sie ihre Strategien an neue Vorschriften anpassen können. Insgesamt ermöglicht es die Nutzung von Intrastat-Daten Unternehmen, fundierte, datengestützte Entscheidungen zu treffen, die ihre Marktpräsenz und ihre Wettbewerbsposition in der EU stärken.

Dies macht Intrastat in Dänemark zu einem unverzichtbaren Instrument für Unternehmen, die im innergemeinschaftlichen Handel tätig sind, und für die Behörden, die für die Regulierung verantwortlich sind.

INTRASTAT REPORT IN DENMARK - Was ist Intrastat

Intrastat-Erklärung in Dänemark

Die Meldung an Intrastat in Dänemark erfordert, dass Informationen monatlich eingereicht werden, mit einer Frist am 10. Arbeitstag nach Ende des Berichtsmonats. Es gibt jedoch zwei unterschiedliche Fristen: eine frühere Frist für größere Melder (Gruppe 1) und eine spätere Frist für kleinere Melder (Gruppe 2). Die dänischen Behörden werden Unternehmen über ihre Gruppenzugehörigkeit in den Schreiben informieren, die ihre Intrastat-Meldepflichten betreffen.

Die dänische Intrastat-Erklärung umfasst die folgenden Felder:

  • Intrastat-Meldungen in Dänemark
  • Häufigkeit und Fälligkeit der Intrastat-Meldungen in Dänemark

Ähnlich wie in den meisten EU-Ländern werden dänische Intrastat-Meldungen monatlich eingereicht, entsprechend dem Kalendermonat.

Die dänische Meldung an Intrastat besteht aus zwei Hauptkomponenten:

  • Eingänge (Inlandbewegungen): Waren, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat in einen bestimmten Mitgliedstaat gebracht werden.
  • Ausgänge (Auslandbewegungen): Waren, die von einem bestimmten EU-Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat versendet werden.

Die genaue und rechtzeitige Abgabe von Daten ermöglicht es Unternehmen, die Intrastat-Anforderungen in Dänemark zu erfüllen und Strafen zu vermeiden.

Die dänische Intrastat-Erklärung ist erforderlich, wenn die Schwelle für innergemeinschaftliche Transaktionen, die durch den Intrastat-Zollcode festgelegt wird, überschritten wird. Wenn die Schwellenwerte für innergemeinschaftliche Eingänge oder Ausgänge im Laufe des Jahres überschritten werden, muss eine Intrastat-Erklärung in dem Monat abgegeben werden, in dem die Schwelle erreicht wurde. Das Versäumnis, Entwicklungen bei den Eingängen (Waren, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Dänemark fließen) oder Ausgängen (Waren, die von Dänemark in einen anderen EU-Mitgliedstaat fließen) zu überwachen, kann zu Strafen und Bußgeldern führen.

Intrastat-Meldungen erfordern von Unternehmen die Bereitstellung von statistischen und steuerlichen Daten, wie zum Beispiel:

  • Mitgliedstaat,
  • Warennummer (Commodity Code),
  • Rechnungswert,
  • Weitere Informationen.

Diese Erklärungen, die einen erheblichen statistischen Wert haben, werden an nationale statistische Ämter übermittelt und in der Regel monatlich zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben.

Intrastat-Schwellenwerte in Dänemark

Die Schwellenwerte für Intrastat werden jährlich auf der Grundlage des Kalenderjahres berechnet. Sobald ein Unternehmen mit der Meldung beginnt, muss es für das gesamte Kalenderjahr fortfahren, bevor es diese einstellen kann. Wenn beispielsweise ein Unternehmen die Schwelle für Ankünfte im März 2024 überschreitet, muss es die dänischen Intrastat-Erklärungen für Ankünfte bis Dezember 2025 einreichen. Diese Schwellenwerte werden auf Basis des Rechnungswerts festgelegt. Die Behörden überwachen diese Schwellenwerte und senden häufig Briefe an Steuerpflichtige, in denen sie aufgefordert werden, fehlende Intrastat-Erklärungen einzureichen.

Ab dem 1. Januar 2024 hat Dänemark die Schwellenwerte für die Intrastat-Meldung auf folgende Werte erhöht:

  • Ankünfte: DKK 22 Millionen (ca. 3 Millionen Euro), im Vergleich zu DKK 13 Millionen.
  • Absendungen: DKK 11 Millionen (ca. 1,5 Millionen Euro), im Vergleich zu DKK 10 Millionen.

Das elektronische Intrastat-Meldeformular in Dänemark erfordert Daten wie: Warenbezeichnung, Warennummer, Lieferbedingungen, Transportart, Bestimmungs- und Ursprungsland, Gewicht und/oder Menge sowie Rechnungswert.

Intrastat umfasst zwei wichtige statistische Schwellenwerte: die Basis-Schwelle und die Detail-Schwelle. Die Detail-Schwelle gilt für deutlich höhere Transaktionswerte im Vergleich zur Basis-Schwelle.

Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Schwellenwerten ist die Menge der erforderlichen Daten. Wenn Händler die Basis-Schwelle überschreiten, jedoch nicht die Detail-Schwelle, müssen sie eine Intrastat-Meldung mit einem reduzierten Datensatz einreichen.

INTRASTAT REPORT IN DENMARK - Intrastat-Schwellenwerte in Dänemark

Export und Import in der dänischen Intrastat-Meldung

Importeur sind verpflichtet, für jede Art von Waren (identifiziert durch einen Artikelcode), die im Referenzmonat importiert wurden, eine separate Meldung einzureichen, vorausgesetzt, der Transaktionstyp und das Partnerland innerhalb der EU, einschließlich Nordirland, sind gleich.

Exporteur müssen hingegen die Artikelmeldungen nach dem Ursprungsland der Waren und der Mehrwertsteuernummer des Empfängers kategorisieren. Die Meldung an Intrastat in Dänemark ist verpflichtend, wenn der Handel eines Unternehmens mit Waren aus anderen EU-Ländern und Nordirland bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anforderung nicht nur für große Unternehmen gilt, sondern für jedes Unternehmen, das grenzüberschreitenden Handel betreibt und die festgelegten Schwellenwerte überschreitet. Dies stellt sicher, dass auch kleinere Unternehmen gleichermaßen zur Handelsdatenerhebung beitragen.

Im Jahr 2024 sind Unternehmen verpflichtet, die Exporte an Intrastat zu melden, wenn:

  • Der Gesamtwert ihrer Warenausfuhren in andere EU-Länder und Nordirland im Jahr 2023 11,3 Millionen DKK überstieg.
  • Der Gesamtwert ihrer Warenausfuhren in andere EU-Länder und Nordirland im Jahr 2024 11,3 Millionen DKK übersteigt.

Ebenso müssen Unternehmen die Importe an Intrastat melden, wenn:

  • Der Gesamtwert ihrer Wareneinfuhren aus anderen EU-Ländern und Nordirland im Jahr 2023 41 Millionen DKK überstieg.
  • Der Gesamtwert ihrer Wareneinfuhren aus anderen EU-Ländern und Nordirland im Jahr 2024 41 Millionen DKK übersteigt.

Im Intrastat-System wird überprüft, ob alle Unternehmen, die zur Meldung verpflichtet sind, ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Falls ein Unternehmen die Anforderungen nicht erfüllt, wird eine schriftliche Erinnerung versendet, und es können Bearbeitungsgebühren erhoben werden.

Im Kontext der dänischen Intrastat-Berichterstattung ist es wichtig zu verstehen, dass das System eine Vielzahl von Transaktionen abdeckt, nicht nur den einfachen Import und Export von Waren. Unternehmen sind verpflichtet, verschiedene Transaktionsarten zu melden, wobei jede Art spezifische Berichtspflichten hat, um genaue statistische Daten zu gewährleisten.

– Physische Warenbewegung: Dies ist die häufigste Art von Transaktionen, die in Intrastat gemeldet wird. Sie umfasst die physische Bewegung von Waren zwischen Dänemark und anderen EU-Ländern, einschließlich Nordirland, unabhängig davon, ob ein Verkauf stattfindet. Zum Beispiel erfordert die Übertragung von Waren von einem Lager in Dänemark zu einem Lager in Deutschland eine Intrastat-Meldung, auch wenn die Waren nicht verkauft werden.

– Eigentumsübertragungen ohne physische Bewegung: In einigen Fällen kann sich das Eigentum an Waren ändern, ohne dass die Waren physisch zwischen den Ländern bewegt werden. Diese Transaktionen müssen ebenfalls gemeldet werden, wenn sie für die Handelsstatistiken relevant sind. Ein Beispiel könnte der Verkauf von Waren aus einem Konsignationslager in einem anderen EU-Land sein, bei dem das Eigentum übertragen wird, ohne dass eine sofortige physische Verlagerung der Waren stattfindet.

– Verarbeitungs- und Reparaturtransaktionen: Wenn Waren in ein anderes EU-Land zur Verarbeitung oder Reparatur gesendet und dann zurückgebracht werden, müssen diese Transaktionen unter Intrastat gemeldet werden. Sowohl die ursprüngliche Lieferung als auch die Rücksendung müssen gemeldet werden, wobei häufig eine detaillierte Klassifizierung der Waren und der Art der Verarbeitung oder Reparatur erforderlich ist.

– Intra-Unternehmensübertragungen: Für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, müssen auch intra-Unternehmensübertragungen – wie die Verlagerung von Waren von einer Niederlassung des Unternehmens in ein anderes Land – gemeldet werden. Dies umfasst nicht nur Fertigwaren, sondern auch Rohstoffe und Komponenten.

– Vermietung, Verleih und Leihgaben von Waren: Wenn Waren über Grenzen hinweg für einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten vermietet, verliehen oder geliehen werden, fallen diese Transaktionen unter die Intrastat-Meldungspflichten. Auch wenn es keinen Eigentumsübergang gibt, muss die Bewegung der Waren dennoch dokumentiert werden.

– Warenrücksendungen: Wenn Waren von einem Käufer in einem anderen EU-Land zurückgegeben werden, muss diese Transaktion separat gemeldet werden. Der Grund für die Rücksendung (z. B. mangelhafte Waren, überschüssiger Lagerbestand) und die Art der Waren bestimmen, wie die Rückgabe gemeldet wird.

Jede dieser Transaktionsarten erfordert eine detaillierte Berichterstattung, die oft Informationen wie den Wert der Waren, die Nettomasse, die Art der Transaktion und das Ursprungs- oder Bestimmungsland umfasst. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Transaktionen genau erfasst und gemeldet werden, um ihren Intrastat-Verpflichtungen gerecht zu werden.

Unternehmen müssen verschiedene Arten von Transaktionen melden, um genaue Statistiken zu gewährleisten:

  • hysische Warenbewegung: Beinhaltet die Übertragung von Waren zwischen Dänemark und anderen EU-Ländern, auch wenn keine Verkaufsaktivitäten stattfinden.
  • Eigentumsübertragungen ohne Bewegung: Wird gemeldet, wenn sich das Eigentum an Waren ändert, ohne dass die Waren physisch verlagert werden.
  • Verarbeitung und Reparatur: Waren, die in ein anderes EU-Land zur Verarbeitung oder Reparatur gesendet und dann zurückgeschickt werden, müssen gemeldet werden.
  • Intra-Unternehmensübertragungen: Beinhaltet die Verlagerung von Waren zwischen Unternehmenszweigen über Grenzen hinweg.
  • Vermietung, Verleih und Leihgabe: Wird gemeldet, wenn Waren für mehr als 24 Monate über Grenzen hinweg vermietet, verliehen oder geliehen werden.
  • Warenrücksendung: Rücksendungen von Waren von einem EU-Käufer müssen gemeldet werden, wobei der Grund für die Rücksendung angegeben wird.
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