Fiskalische Mehrwertsteuervertretung in Dänemark

Fiskalische Mehrwertsteuervertretung in Dänemark

Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU tätig ist, aber Waren oder Dienstleistungen in Dänemark verkauft, ist es verpflichtend, einen dänischen fiskalischen Vertreter zu benennen. Dieser Vertreter wird Ihre Mehrwertsteuerangelegenheiten in Dänemark überwachen und die gemeinsame Verantwortung für die dänischen Mehrwertsteuerpflichten übernehmen.

Die Notwendigkeit, einen fiskalischen Vertreter in Dänemark zu haben, hängt vom geografischen Standort Ihres Unternehmens ab.

In Fällen, in denen ein Unternehmen aufgrund seiner Geschäftstätigkeit in einem anderen Land verpflichtet ist, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, kann es notwendig werden, einen lokalen Steuervertreter zu benennen.

Typischerweise trägt der fiskalische Vertreter die gesamtschuldnerische Haftung für die Mehrwertsteuerverpflichtungen des Unternehmens. In mehreren europäischen Ländern ist die Ernennung eines lokalen Vertreters erforderlich, um Nicht-EU-Unternehmen mit Mehrwertsteuerregistrierungspflichten zu vertreten.

Was ist fiskalische Vertretung?

Fiskalische Vertretung ist ein Service, bei dem ein Unternehmen im Namen eines anderen Unternehmens handelt, das seine Produkte in die Europäische Union importieren möchte. Durch die steuerliche Vertretung können wir Ihrem Unternehmen dabei helfen, eine wettbewerbsfähige Präsenz innerhalb der Europäischen Union zu etablieren.

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine spezifische Steuer, die innerhalb der Europäischen Union angewendet wird. EU-Vorschriften verlangen, dass Unternehmen eine benannte Präsenz innerhalb der EU haben müssen, um MwSt.-Verfahren beim Zoll zu bearbeiten.

Die MwSt.-Vertretung umfasst die Verwaltung der MwSt.-Erklärungen und die Abführung der erforderlichen MwSt.-Beträge an die Behörden sowie die Einreichung der erforderlichen Intrastat-Meldungen zu europäischen Verkäufen, wenn zutreffend.

Es gibt zwei Hauptarten der fiskalischen Vertretung: Allgemeine und begrenzte fiskalische Vertretung.

Begrenzte fiskalische Vertretung erleichtert den Import von Waren in die EU ohne sofortige Zahlung der Import-MwSt., was einen bemerkenswerten Liquiditätsvorteil bietet. Eine fiskalische Vertretung mit begrenzter Befugnis beschränkt sich darauf, im Namen eines nicht ansässigen Unternehmens ausschließlich für den Import von Waren zu handeln und von den anschließenden Vorteilen dieser Waren zu profitieren. Durch begrenzte fiskalische Vertretung können wir als fiskalische Vertreter für Unternehmen fungieren, die Waren in die EU importieren.

Der Umfang der Befugnisse eines begrenzten fiskalischen Vertreters beschränkt sich auf die Vertretung eines nicht ansässigen Unternehmens ausschließlich für den Import von Waren ohne Zahlung der MwSt. und die anschließende Lieferung dieser Waren. Diese Art der Vertretung ist vorteilhaft für verschiedene Tätigkeiten, von Seefracht bis Luftfracht. Darüber hinaus umfasst eine begrenzte fiskalische Vertretung eine einzige Lizenz, die die einfache Aufnahme neuer Kunden in die bestehende Lizenz ermöglicht.

Allgemeine fiskalische Vertretung ist eine entscheidende Lösung für Unternehmen, die Waren nach Dänemark importieren, insbesondere in Situationen, in denen eine begrenzte fiskalische Vertretung nicht möglich ist. Dies tritt typischerweise bei Transaktionen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder beim Import von Waren aus Ländern außerhalb der Europäischen Union auf. Die dänischen Steuerbehörden stellen eine Genehmigung gemäß Artikel 23 aus, die es Unternehmen ermöglicht, die MwSt. auf Importe im Reverse-Charge-Verfahren zu behandeln, was bedeutet, dass die MwSt. nicht zum Zeitpunkt des Imports gezahlt werden muss, sondern in der MwSt.-Erklärung verbucht werden kann. Diese Genehmigung wird nur an ausländische Unternehmen erteilt, die einen allgemeinen fiskalischen Vertreter benannt haben.

Ein allgemeiner steuerlicher Vertreter ist eine dänische Entität, die dafür verantwortlich ist, alle MwSt.-Transaktionen im Auftrag eines ausländischen Unternehmens in Dänemark zu verwalten. Diese Rolle wird typischerweise von Zollagenten, Logistikunternehmen oder Buchhaltern übernommen, da ihre Aufgaben die Logistikabwicklung und die Sicherstellung der Einhaltung der dänischen MwSt.-Vorschriften umfassen. Der allgemeine steuerliche Vertreter muss den dänischen Steuerbehörden eine Bürgschaft stellen, die in der Regel dem Betrag der MwSt. entspricht, den das deutsche Unternehmen in einem bestimmten Quartal voraussichtlich schuldet. Die Haftung des Vertreters geht jedoch über den Betrag der Bürgschaft hinaus, da die Steuerbehörden die MwSt.-Zahlungen der letzten fünf Jahre nachträglich überprüfen können, was zu einer Haftung von bis zu fünfmal dem Bürgschaftsbetrag führen kann. Um dieses Risiko zu minimieren, verlangen allgemeine steuerliche Vertreter häufig eine entsprechende Bürgschaft von ihren ausländischen Kunden.

Fiscal VAT representation in Denmark - Was ist fiskalische Vertretung

Wann ist eine Mehrwertsteuerregistrierung in Dänemark erforderlich?

Aufgrund der Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften innerhalb der Europäischen Union ähneln die Kriterien für die Mehrwertsteuerregistrierung in Dänemark denen anderer Mitgliedstaaten. Die Registrierung für die Mehrwertsteuer in Dänemark ist unter folgenden Umständen erforderlich:

  • Import von Waren durch Dänemark in andere EU-Länder.
  • Durchführung von Verkäufen und Käufen von Waren innerhalb Dänemarks oder Verkäufe von Dänemark in andere Länder.
  • Erbringung von Dienstleistungen, die der Mehrwertsteuer unterliegen.
  • Lagerung von Waren in Dänemark.
  • Organisation von Live-Events.
  • Erhalt von Dienstleistungen auf Reverse-Charge-Basis, wenn das Unternehmen nicht mehrwertsteuerlich registriert ist.

Zusätzlich ist die Mehrwertsteuerregistrierung in Dänemark für deutsche Unternehmen, die Business-to-Consumer (B2C)-Transaktionen durchführen und den innergemeinschaftlichen Verkaufsschwellenwert überschreiten, verpflichtend, wenn sie die Mehrwertsteuer nicht über das Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop (OSS)-System abrechnen.

Deutsche Unternehmer können den Mehrwertsteuerregistrierungsprozess in Dänemark abschließen, indem sie ein Formular auf virk.dk ausfüllen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten die Unternehmer eine dänische Mehrwertsteuernummer, bekannt als DK-Nummer, an die angegebene Postanschrift. Wenn ein Unternehmen außerhalb Dänemarks tätig ist und steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen im Land anbietet, kann es notwendig sein, eine Mehrwertsteuerregistrierung für Nichtansässige zu beantragen. Diese Anforderung entspricht der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, die ausländische Unternehmen unter bestimmten Umständen verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, um steuerpflichtige Transaktionen zu melden und die anfallenden Mehrwertsteuerbeträge zu deklarieren.

Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als DKK 50.000 in den letzten 12 Monaten müssen sich nicht für die Mehrwertsteuer in Dänemark registrieren lassen, haben jedoch die Möglichkeit, dies zu tun.

Wenn der Umsatz jedoch DKK 50.000 übersteigt und das Unternehmen noch nicht mehrwertsteuerlich registriert ist, muss es sich so schnell wie möglich registrieren. Unternehmen, die mit einem solchen Umsatz rechnen, sollten sich spätestens 8 Tage vor Beginn ihrer Tätigkeit für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Einige kleine landwirtschaftliche Betriebe können sich für ein Pauschalsteuersystem für die Mehrwertsteuer entscheiden, anstatt sich nach den Standard-Mehrwertsteuervorschriften zu registrieren, was ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen vereinfacht.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Unternehmen zwar nicht verpflichtet sind, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, jedoch die Möglichkeit haben, dies freiwillig zu tun, wenn es ihren Geschäftstätigkeiten zugutekommt.

Warum lohnt es sich, einen Steuervertreter in Dänemark zu wählen?

Nicht-europäische Unternehmen können sich in Dänemark nicht direkt für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Stattdessen müssen sie über einen dänischen Mehrwertsteuervertreter gehen. Dieser Vertreter, in der Regel ein lokales Unternehmen, handelt in Ihrem Namen gegenüber den dänischen Mehrwertsteuerbehörden. Er ist dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Ihrer Mehrwertsteuerverpflichtungen sicherzustellen, auch derer, von denen er möglicherweise nichts wusste. Aus diesem Grund kann er von Ihnen eine Sicherheitsleistung (z.B. eine Bankgarantie) verlangen, bevor er zustimmt, Sie zu vertreten.

Neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bietet die dänische Mehrwertsteuervertretung eine einfache und kostengünstige Alternative zur Schaffung einer physischen Präsenz durch die Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft.

Die Steuervertretung in Dänemark ermöglicht es deutschen Unternehmen, den dänischen Markt zu betreten, ohne die Kosten und Komplexitäten der Unternehmensgründung, die die Einrichtung einer Unternehmensstruktur und die Verwaltung separater Buchhaltungsverfahren umfassen, auf sich zu nehmen.

Konkret unterliegt ein deutsches Unternehmen, das einen Steuervertreter in Dänemark benannt hat, nicht der Körperschaftssteuer in Dänemark.

Der gesamte Betrieb wird aus dem Ausland über den Mehrwertsteuervertreter verwaltet, der sich um alle Mehrwertsteuerpflichten kümmert, die von den dänischen Steuerbehörden vorgeschrieben sind:

  • Beantragung einer Mehrwertsteuernummer,
  • Einreichung regelmäßiger Erklärungen und Mehrwertsteuerzahlungen,
  • Antragstellung auf Mehrwertsteuererstattungen und so weiter.

Europäische Unternehmen sind nicht verpflichtet, einen dänischen Mehrwertsteuervertreter zu benennen. Sie können jedoch freiwillig einen Vertreter ernennen, der die Steuerformalitäten in ihrem Namen bei den lokalen Steuerbehörden erledigt, was ihre Interaktionen vereinfacht. In solchen Fällen ist keine Bankgarantie erforderlich. Das Unternehmen bleibt jedoch vollständig verantwortlich für die Begleichung seiner Mehrwertsteuerverpflichtungen.

Welche Dienstleistungen werden unter der dänischen fiskalischen Vertretung abgedeckt?

Unsere Dienstleistungen zur steuerlichen Vertretung für deutsche Unternehmen umfassen Folgendes:

  • Unterstützung bei der Mehrwertsteuerregistrierung in Dänemark, damit alles reibungslos abläuft.
  • Sicherstellen, dass die Mehrwertsteuerregelungen nach dänischem Recht korrekt eingehalten werden.
  • Erstellung und Abgabe der regelmäßigen Mehrwertsteuererklärungen bei den dänischen Steuerbehörden (SKAT).
  • Verwaltung der Mehrwertsteuerzahlungen an die dänischen Behörden im Namen des deutschen Unternehmens.
  • Gewährleistung, dass alle lokalen Vorschriften für Rechnungen, Mehrwertsteuerabwicklung und Buchhaltungsstandards eingehalten werden.
  • Als direkter Ansprechpartner zwischen dem deutschen Unternehmen und den dänischen Steuerbehörden agieren.
  • Unterstützung bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer, die auf lokale Einkäufe in Dänemark gezahlt wurde, einschließlich der Anträge auf Rückerstattung für ausländische Unternehmen.
  • Bereitstellung aller Berichte und Dokumente, die die dänischen Steuerbehörden fordern, wie etwa jährliche Rückmeldungen oder zusätzliche Berichterstattungen.
  • Bearbeitung von Anfragen und Steuerprüfungen der lokalen Mehrwertsteuerbehörden.

Welche Unternehmen benötigen eine fiskalische Vertretung in Dänemark?

Unternehmen mit Sitz in der EU sowie in Norwegen, Grönland, den Färöern und Island haben die Möglichkeit, sich direkt bei den zuständigen lokalen Mehrwertsteuerbehörden zu registrieren. Sie sind nicht verpflichtet, einen dänischen Steuervertreter zu beauftragen, jedoch können Unternehmen, die nicht ansässig sind, sich entscheiden, die zeitaufwendige und manchmal komplexe Aufgabe einem lokalen Vertreter zu übertragen. Wir bieten eine Adresse für das betreffende Unternehmen an unserem Standort, kümmern uns um alle Papierarbeiten in dänischer Sprache und übernehmen die Kommunikation mit den lokalen Behörden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für diesen Service für Unternehmen mit Sitz in der EU niedriger sind, da sie nicht der gemeinsamen Haftung unterliegen.

Unternehmen außerhalb der EU müssen einen Steuervertreter in Dänemark benennen. Da der Vertreter die gemeinsame Haftung mit dem nicht ansässigen Unternehmen trägt, kann es erforderlich sein, dass der Kunde eine Bankgarantie oder Sicherheitsleistung zugunsten des Vertreters hinterlegt.

Es ist entscheidend, dass alle Unternehmen, die in Dänemark tätig sind, ihre Compliance-Verpflichtungen prüfen und sich rechtzeitig registrieren, bevor sie steuerpflichtige Transaktionen durchführen, falls dies erforderlich ist.

Jedes Unternehmen, das in Dänemark steuerpflichtige Transaktionen durchführt, muss sich als Mehrwertsteuerzahler im Land registrieren, steuerpflichtige Transaktionen melden und die Mehrwertsteuer abführen. Unternehmen innerhalb der Europäischen Union haben die Möglichkeit, diese Verfahren eigenständig oder über einen Steueragenten zu verwalten. Unternehmen außerhalb der Europäischen Union müssen jedoch einen Steuervertreter einsetzen, um ihre administrativen Verpflichtungen zu erfüllen.

Ernennung eines Steuervertreters

Ein deutsches Unternehmen, das in Dänemark steuerpflichtige Transaktionen durchführt, muss möglicherweise einen dänischen Steuervertreter benennen. Der steuerliche Vertreter, der in Dänemark ansässig ist, übernimmt die Mehrwertsteuerverpflichtungen des Unternehmens gegenüber den dänischen Steuerbehörden. Dazu gehört das Einreichen von Mehrwertsteuererklärungen, das Abführen von Mehrwertsteuerzahlungen, das Beantragen von Mehrwertsteuererstattungen und die Durchführung von Steuerprüfungen.

Die Bestellung eines in Dänemark ansässigen Steuervertreters ist eine gesetzliche Verpflichtung. Diese Verpflichtung gilt für alle Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, die an Transaktionen beteiligt sind, die in Dänemark der Mehrwertsteuer unterliegen, einschließlich:

  • Import von Waren aus Ländern außerhalb der EU nach Dänemark
  • Export von Waren aus Dänemark in Länder außerhalb der EU
  • Erwerb von Waren, die in Dänemark aus EU-Mitgliedstaaten geliefert werden
  • Geschäftliche Lieferungen von Waren (B2B) von Dänemark in EU-Mitgliedstaaten
  • Geschäftliche Lieferungen von Waren und Dienstleistungen (B2C) an dänische Einzelpersonen, einschließlich solcher, die über Marktplätze abgewickelt werden.

Die Nichtbestellung eines Steuervertreters führt zu erheblichen Strafen durch die dänische Steuerbehörde und macht Unternehmen von Mehrwertsteuererstattungen ausgeschlossen.

Zudem ist es wichtig zu beachten, dass europäische Partner (Anbieter, Lieferanten, Kunden, Marktplätze usw.) es regelmäßig ablehnen, mit Unternehmen außerhalb Europas zusammenzuarbeiten, die keinen in Dänemark ansässigen Steuervertreter benannt haben, da dies für ihre eigenen Geschäfte als zu risikoreich gilt.

Fiscal VAT representation in Denmark - Ernennung eines Steuervertreters

Delegierung von Mehrwertsteuerpflichten an einen Steuervertreter in Dänemark

Die Delegation der Mehrwertsteuerverantwortung an einen Steuervertreter ist eine gängige Praxis für Unternehmen, insbesondere für deutsche Firmen, die in einem Land tätig sind, in dem sie keine physische Präsenz haben oder nicht ausreichend mit den lokalen Mehrwertsteuervorschriften vertraut sind.

Die Delegation der Mehrwertsteuerverantwortung an einen Steuervertreter in Dänemark ist entscheidend, um Ihre Geschäfte abzusichern, den administrativen Aufwand für Ihr Unternehmen zu reduzieren und steuerliche Risiken in Dänemark effektiv zu managen. Die Vorschriften für Innergemeinschafts- und dänische Mehrwertsteuer sind komplex und unterliegen häufigen Änderungen. Die Deklarationsanforderungen sind wiederkehrend und variieren in ihrer Häufigkeit. Strafen für Nichtbeachtung oder Verzögerungen sowie Ungenauigkeiten bei der Cashflow-Bewertung können schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Die am häufigsten an einen Steuervertreter delegierten Mehrwertsteuerverantwortlichkeiten umfassen:

  • Mehrwertsteuerregistrierung – Bearbeitung des Prozesses zur Anmeldung für die Mehrwertsteuer im betreffenden Land
  • Mehrwertsteuererklärungen – Vorbereitung und Einreichung der regelmäßigen Mehrwertsteuererklärungen bei den Steuerbehörden
  • Mehrwertsteuerzahlungen – Sicherstellung der fristgerechten Zahlung der fälligen Mehrwertsteuer
  • Rechnungsstellungskonformität – Sicherstellung, dass Rechnungen den lokalen Mehrwertsteueranforderungen entsprechen
  • Buchführung – Führen von genauen Mehrwertsteueraufzeichnungen und -dokumentationen
  • Kommunikation mit den Steuerbehörden – Als Ansprechpartner für Steueranfragen und -prüfungen fungieren
  • Mehrwertsteuererstattungen – Verwaltung des Prozesses zur Rückforderung von Mehrwertsteuer auf berechtigte Ausgaben
  • Zoll- und Einfuhrmehrwertsteuer – Bearbeitung der Einfuhrmehrwertsteuer und Zollgebühren, einschließlich der Anwendung des Reverse-Charge-Mechanismus, falls zutreffend
  • Laufende Compliance – Überwachung von Änderungen im Mehrwertsteuerrecht und Sicherstellung der fortlaufenden Einhaltung

Vorteile der dänischen Steuervertretung

Die Steuervertretung in Dänemark bietet mehr Vorteile als lediglich die Registrierung eines ausländischen Lieferanten. Dies betrifft vor allem die Erleichterung der Mehrwertsteuerabwicklung während des Imports und die Senkung der Verwaltungskosten für den deutschen Lieferanten. Der dänische Steuervertreter fungiert als Vertreter des deutschen Lieferanten und sorgt dafür, dass dessen Rechte und Pflichten gewahrt bleiben. Darüber hinaus übernimmt der Vertreter die Verantwortung und teilweise Haftung für die Mehrwertsteuer, die mit der Warenbewegung verbunden ist. Die Beauftragung eines Steuervertreters kann zu geringeren Kosten und schnelleren Lieferungen an europäische Kunden führen, sowie viele weitere Vorteile bieten.

Die Hauptvorteile der Steuervertretung sind:

  • Reduzierte Kosten und schnellere Lieferung an europäische Kunden
  • Der Vertreter übernimmt die Verantwortung und teilweise Haftung für die Mehrwertsteuer
  • Der Steuervertreter handelt im Namen des deutschen Lieferanten
  • Erleichterung der Mehrwertsteuerabwicklung während des Imports und Reduzierung der Verwaltungsaufwände

Auch als deutsches Unternehmen können Sie den Reverse-Charge-Mechanismus für Importe nutzen, indem Sie einen Steuervertreter beauftragen. Das deutsche Unternehmen bleibt jedoch für seine eigenen Steuerpflichten verantwortlich. Durch die Beauftragung eines Steuervertreters können Sie diesen für die Erfüllung dieser Verpflichtungen in Ihrem Namen verantwortlich machen.

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