ApS-Firmenregistrierung in Dänemark
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS – Anpartsselskab) ist die gängigste Unternehmensform in Dänemark. Der Registrierungsprozess für ein solches Unternehmen ist einfacher im Vergleich zu anderen Rechtsformen, und das erforderliche Mindeststammkapital beträgt 40.000 DKK. Dänemarks strategische Lage zwischen Westeuropa und Nordeuropa sowie seine lange Küstenlinie bieten überzeugende Gründe, im Land zu investieren. Wenn Sie Unterstützung bei der Registrierung einer ApS-Firma in Dänemark benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was man über eine ApS-Firma in Dänemark wissen sollte
Eine ApS-Gesellschaft besitzt Rechtspersönlichkeit und unterliegt dem dänischen Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Eigentümer haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verpflichtungen der Gesellschaft, und das Kapital der Gesellschaft ist vom Vermögen der Eigentümer getrennt. Die Gesellschaft muss eine festgelegte Geschäftsführung haben und kann einen Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern haben. Diese Struktur ist bei Investoren beliebt, die kleine oder mittelgroße Unternehmen gründen, sowie bei deutschen Investoren in Dänemark. Eine obligatorische Anforderung ist die Registrierung des Unternehmens bei der dänischen Handels- und Gesellschaftsbehörde.
Zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
– Gründungsvertrag,
– Gesellschaftsvertrag,
– Anfangskapital von mindestens 40.000 DKK,
– Anmeldung bei der dänischen Handels- und Gesellschaftsbehörde innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des Gründungsvertrags.
Bevor Sie eine ApS gründen, müssen Sie einen Firmennamen auswählen. Der Name sollte mit „ApS“ enden, was im Dänischen für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ steht. Es gibt keine speziellen Vorschriften für den Namen selbst, jedoch müssen Sie sicherstellen, dass er noch nicht verwendet wird. Die Verfügbarkeit des gewünschten Namens können Sie im dänischen Unternehmensregister überprüfen, das auch eine englische Version der Website zur Verfügung stellt.
Für die Gründung einer ApS benötigen Sie eine Geschäftsadresse in Dänemark. Einige Kunden nutzen ihre private Adresse in Dänemark als Geschäftsadresse, jedoch ist dies nur für dänische Einwohner möglich. Die dänische Handelsbehörde akzeptiert diese Praxis in der Regel, obwohl sie offiziell nicht zulässig ist.
Eine dänische Geschäftsadresse ist eine Voraussetzung für die Gründung einer ApS. Sie müssen die Adresse angeben, an der Ihr Unternehmen in Dänemark betrieben wird. Wenn ein dauerhaftes Büro keine Option ist, können Sie alternativ eine dänische Adresse über einen virtuellen Büroservice erhalten. Diese Lösung wird zunehmend von deutschen Unternehmern genutzt, die in Dänemark ein Unternehmen gründen.
Wir müssen Anteilseigner identifizieren, die 25 % oder mehr des Unternehmens besitzen oder kontrollieren, sowie das Management des Unternehmens, um die Anforderungen der EU-Geldwäschegesetzgebung (AML) zu erfüllen.
In der Regel gibt es vier Arten von Teilhabern in einer dänischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung:
- Deutsche Privatpersonen: Benötigte Informationen über den Anteilseigner umfassen Name, Adresse und TIN (Steueridentifikationsnummer), nationale Identifikationsnummer, Kopie des Reisepasses, Kopie des Führerscheins oder eines anderen Lichtbildausweises, Kontoauszug mit Namen und privater Adresse.
- Inländische Privatpersonen: Benötigte Informationen über den Anteilseigner umfassen Name, Adresse, Reisepass und dänische Krankenversicherungskarte (gelbe Karte).
- Deutsche Unternehmen: Benötigte Informationen über den Anteilseigner umfassen einen Firmenauszug der lokalen Handelsbehörde, Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde, Eigentumsverzeichnis, Identifikationsnachweise für Gesellschafter und Geschäftsführung.
- Inländische Unternehmen: Benötigte Informationen über den Anteilseigner umfassen einen Firmenauszug der dänischen Handelsbehörde (Registreringsbevis), Gesellschaftsvertrag (Vedtægter), Gründungsurkunde (Stiftelsesdokument), Eigentumsverzeichnis (Ejerbog), Identifikationsnachweise für Gesellschafter und Geschäftsführung.
Das Mindeststammkapital einer dänischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) muss mindestens 40.000 DKK betragen. Einlagen können sowohl in bar als auch als Sacheinlagen durch Einbringung von Vermögenswerten in die Gesellschaft erfolgen. Die einfachste und schnellste Form der Einzahlung ist Bargeld. Bei einer Sacheinlage können beispielsweise ein Auto, Waren oder Inventar eingebracht werden. Dafür müssen geeignete Dokumente vorgelegt werden, die den Wert der eingebrachten Gegenstände belegen, was höhere Kosten verursacht und den Gründungsprozess verlängert. Die Kosten für die Dienstleistungen eines Wirtschaftsprüfers liegen zwischen 5.000 und 15.000 DKK + MwSt.
Wer kann eine ApS-Gesellschaft leiten?
Das Leitungsorgan einer Anpartsselskab (ApS) kann einen oder mehrere Geschäftsführer umfassen. Die Eigentümer können auch als Geschäftsführer des Unternehmens fungieren. Weder Geschäftsführer noch Eigentümer müssen in Dänemark steuerlich ansässig sein, und das Unternehmen kann einen einzigen oder mehrere Eigentümer haben. Die Eigentümer (auch Aktionäre genannt) können das Stammkapital zur Deckung der Unternehmensausgaben, für Gehälter und Dividenden verwenden (wobei Dividenden erst nach dem Ende des ersten Geschäftsjahres ausgeschüttet werden können).
Wie viele Anteilseigner sind für eine dänische ApS erforderlich?
Für die Gründung einer ApS in Dänemark ist mindestens ein Gründer erforderlich. Es können mehrere Anteilseigner beteiligt sein, die natürliche Personen oder juristische Personen sein können. Mindestens ein Gründer muss jedoch seinen Wohnsitz in Dänemark oder einem anderen europäischen Land haben. Ausnahmen von dieser Regel können vom Wirtschaftsministerium gewährt werden. Die Gründer müssen voll geschäftsfähig sein und dürfen nicht unter Vormundschaft stehen (falls es sich um natürliche Personen handelt). Außerdem dürfen sie nicht in laufende oder anhängige Insolvenzverfahren verwickelt sein und es darf kein Antrag auf Zahlungseinstellung gegen sie gestellt worden sein.
Wie wird eine ApS besteuert?
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) unterliegt dem Standard-Körperschaftssteuersatz von 22 %. Unternehmen, die in bestimmten Branchen wie der Gas- und Ölindustrie tätig sind, unterliegen jedoch einem etwas höheren Steuersatz von 25 %.
In Dänemark beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz (MwSt) 25 %. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Bildungs-, Versicherungs-, Finanz- und Personentransportdienstleistungen erbringen, sind von dieser Steuer befreit. Es gilt eine MwSt-Registrierungsschwelle von 50.000 DKK. Die MwSt-Erklärung und -Zahlung sind monatlich fällig für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 50 Millionen DKK. Für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 5 und 50 Millionen DKK ist die Erklärung und Zahlung vierteljährlich erforderlich. Liegt der Umsatz unter 5 Millionen DKK, sind die Zahlung und Erklärung zweimal jährlich erforderlich. Für EU-Unternehmen ist es nicht zwingend erforderlich, eine steuerliche MwSt-Vertretung in Dänemark zu haben, es kann jedoch sinnvoll sein. Die Nutzung eines solchen Dienstes kann das Management der MwSt-Formalitäten erheblich vereinfachen.
Vorteile der Unternehmensführung in Dänemark
In Dänemark gehören die Formalitäten zur Unternehmensgründung zu den weltweit geringsten Belastungen. Die Registrierung einer Firma ist schnell und mit niedrigen Verwaltungskosten verbunden. Die größten Vorteile einer ApS-Gesellschaft in Dänemark sind:
- Freier Markt und freier Wettbewerb: Keine Einschränkungen für die Geschäftstätigkeit.
- Gleichberechtigung für deutsche Unternehmen: Deutsche Unternehmen haben dieselben Rechte und Pflichten wie dänische Unternehmen.
- Niedrige Einkommenssteuer: Die Körperschaftssteuer beträgt 22 % – ein niedriger Satz im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.
- Geringe Sozialversicherungsbelastung: Die Belastung der Arbeitgeber durch Sozial- und Krankenversicherungen beträgt nur 1 % des Lohnfonds, eine der niedrigsten Raten in den OECD-Ländern.
- Einfache Formalitäten: Die Firmengründung ist schnell und erfordert minimale Verwaltungskosten.
Die Flexibilität und Einfachheit der Gründung machen diese Unternehmensstruktur zu einer der am häufigsten genutzten Formen. Sie eignet sich für fast jede Art von Geschäftstätigkeit und kann auch als Holdinggesellschaft oder Zweckgesellschaft fungieren. Eine Aktivität, für die eine ApS jedoch nicht verwendet werden kann, ist die Bankenbranche.
Wie registriert man eine ApS-Firma in Dänemark?
Eine Anpartsselskab (ApS) muss bei der dänischen Handelsbehörde – Erhvervsstyrelsen – registriert werden. Der Registrierungsprozess für diese Unternehmensform ist einfacher und kostengünstiger als bei anderen Rechtsformen. Bei der Registrierung sind Gründungsdokumente (Stiftelsesdokument), Gesellschaftsvertrag (Vedtægter) und das Stammkapital erforderlich. Die Registrierungsgebühr beträgt 670 DKK, während die voraussichtlichen Kosten für die Registrierung durch eine Anwaltskanzlei zwischen 3.000 und 5.000 DKK liegen. Die ApS erhält eine eindeutige Unternehmensregistrierungsnummer, das sogenannte CVR.
Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Dänemark:
- MitID-Signatur beantragen: Die MitID kann online unter www.nemid.nu beantragt werden. Die neue MitID, die im Juli 2010 eingeführt wurde, ist eine Verbesserung der vorherigen digitalen Signatur.
- Startkapital bei einer Bank einzahlen: Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (ApS) muss ein Startkapital von mindestens 40.000 DKK aufweisen. Ein Betrag in Höhe von 25 % des Stammkapitals, jedoch nicht weniger als 40.000 DKK, muss vollständig eingezahlt werden.
- Unternehmen bei der dänischen Handelsbehörde (DBA) über das Webreg-System registrieren:
Die DBA bietet einen zentralen One-Stop-Service für die Unternehmens- und Steuerregistrierung, der speziell für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS) entwickelt wurde.
Nach der Registrierung bei der Handelsbehörde kann das Unternehmen auch bei der dänischen Steuerbehörde für Mehrwertsteuer- und Steuerzwecke registriert werden. Weitere Informationen zur Besteuerung sind später in diesem Artikel zu finden.
Drei Methoden zur Registrierung eines Unternehmens in Dänemark:
- Online-Registrierung: Mit dem elektronischen Registrierungssystem der dänischen Handelsbehörde kann ein neues Unternehmen innerhalb weniger Stunden gegründet und für den Betrieb bereitgestellt werden. Es sind keine Anforderungen an lokale Anteilseigner oder ansässige Geschäftsführer erforderlich.
- Traditionelle Papierregistrierung: Diese Methode dauert in der Regel zwei bis drei Wochen, um abgeschlossen zu werden.
- „Off-the-Shelf“-Gesellschaften: Dabei handelt es sich um bereits gegründete und registrierte Unternehmen ohne vorherige Aktivitäten oder Betrieb. Sie können innerhalb eines Tages übernommen und betrieben werden.
Aufgrund seiner Schnelligkeit und Kosteneffizienz ist die Online-Registrierung die am häufigsten verwendete Methode in Dänemark.
Ein Stammkapital von 40.000 DKK ist erforderlich, um die Formalitäten zu erfüllen. Dieses Kapital kann später verwendet werden, um Unternehmensausgaben, Gehälter und Dividenden zu decken. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dieses Kapital nicht auf das Privatkonto des Eigentümers oder der Eigentümer überwiesen werden darf, sondern auf ein Firmenkonto eingezahlt werden muss.
Registrierungsanforderungen für Export und Import in Dänemark:
Ein Unternehmen muss sich für den Export registrieren, wenn es beabsichtigt, Waren aus Dänemark in EU-Mitgliedstaaten zu exportieren. Wenn das Unternehmen bereits als Importeur in Dänemark registriert ist, muss es sich auch als Exporteur registrieren, da jede Rücksendung von Waren als Export gilt. Um Waren aus einem Drittland in die EU nach Dänemark zu importieren, muss ein Unternehmen für den Import registriert sein. Bei der Registrierung erhält das Unternehmen eine EORI-Nummer, die es als Importeur innerhalb der EU identifiziert. Zudem muss der Unternehmer eine Methode zur Zahlung der Einfuhrabgaben wählen, wobei die meisten Unternehmen das von SKAT angebotene Kreditprogramm nutzen. Für den Handel innerhalb der EU müssen Unternehmen außerdem den Intrastat-Meldepflichten nachkommen, die die detaillierte Meldung von Waren beinhalten, die zwischen Mitgliedstaaten importiert oder exportiert werden. Dieses System trägt zur Gewährleistung genauer Handelsstatistiken und der Einhaltung der EU-Vorschriften bei.